Am 31.05.2014 fand der zweite Ausmarsch für das Schützenfest 2014 in Hullern statt. Der König willi III. und die Königin Maria IV. hatten zusammen mit dem Heimat- und Schützenverein Hullern e.V. eingeladen. Um 18 Uhr wurde auf dem Hof Pötter angetreten und nach dem Befehlsempfang ging es auf s "Feld" zum über für die schwere Zeit des Schützenfestes vom 13.06. - 15.06. 2014. Nach den schweren Übungen ging es zum Essen und Getränke fassen zurück zum Sammelpunkt Hof Pötter, der Heimat des Königs. Übrigens, das Wetter war genau passend. Der 3. Ausmarsch findet am Freitag den 06.05.2014 um 17:30 Uhr bei der Gaststätte Kuhlmann statt. Das Video sagt mehr als tausend Worte. Bilder folgen in der Galerie. Das Video zum 2. Ausmarsch
Willi III. und Maria IV. taufen den Schützenvogel 2014 auf den Namen Wilmarus von Antrup / Foto Klaus BüttnerVogeltaufen sind immer wieder etwas besonderes, wenn nicht sogar ein Höhepunkt eines jeden Königspaares. Wer den Vogel abgeschossen hat muss auch nach 3 Jahren für den Vogelnachsuchs sorgen. Willi III. und Maria IV. haben einen neuen Vogel mit der Hilfe des Vogelpapas (Vogelbauers) Ulli Bäther geschaffen. Ein Vogel der seine Insignien, ein Küs und eine Trommel, sowie auf seiner Brust die Ähren des Roggens vor sich her trägt, in Anlegung seines musikalischen Königs und einer erdverbundenen Königin. Viele Schützen des Heimat- und Schützenvereins waren gekommen um diesem prächtigen Vogel zu huldigen und schließlich der Taufe beizuwohnen und den beiden Geburtstagskindern Maria Kemper und Marianne Pötter zu gratulieren. Der König ergriff das das Wort und nach seinen Schilderungen, wie wohlgefällig der Vogel gebaut wurde, nahm die Königin das Wort auf und taufte mit einem kräftigen Schuss Sekt den Vogel auf den Namen Wilmarus von Antrup.
Nach diesem doch rechtbewegten und feierlichen Akt und viel Applaus wurde dem Königspaar ein Pin in der Form des Schützenvogels von Anja Korste und dem Spielmannszug Westfalenklang Hullern überreicht. Dieser Pin kann auch von den "Normalbürgern" auch für 2,00 € erworben werden. Plötzlich kam aus der Ferne ein Treckergespann mit einem schwarz verhüllten Karren auf den Hof Kemper gefahren. Musik ertönte ein Trupp von Doppelgänger des Hofstates stellte sich im vollen Ornat vor diesen Treckergespann und schunkelte zu der im Hintergrund ertönenden Musik. Es war ein obskurer und auch komischer, spannender Anblick. Alle Taufgäste schauten diesem Schauspiel zu und erwarteten das diese Vorstellung noch gesteigert würde. Sie steigerte sich auch und zwar im Rücken der Gäste, denn unbemerkt stürmte ein Trupp maskierter, wie ein Trommelwirbe,l auf den Vogel zu, entnahmen diesen seiner Halterung und stürmten den gleichen Weg mit dem Vogel wieder zurück in den Busch. Aus der Ferne war nur noch ein leises geflöte zu hören. Die anwesenden Gäste konnten nur tatenlos zusehen wie dieser Akt des Überfalls und der Diebstahl des Vogels vollzogen war. Nun bleibt die Frage... kann das Schützenfest in Hullern überhaupt stattfinden, so ganz ohne Vogel?
Der erste Maibaum der in Hullern vor einigen Wochen von der Rentnerband zur Freude der Hullerner Bevölkerung aufgestellt wurde mußte nun dem anstehenden Schützenfest weichen. Denn die Position des Baumes lag genau im Eingangsbereich des zukünftigen Schützenzeltes. Am 26. Mai 2014 rückte also die Rentnerband mit "schwerem" Gerät an, um den Maibaum zu fällen. Da sie schon mal alle da waren wurde auch gleich der Dorfplatz der routinemäßigen Reinigung unterzogen, die Hecken mußten geschnitten werden. Nun ist alles bereit für das Großereignis "Schützenfest Hullern 2014".
Oberst Heinz Rips begrüßt seine Truppe / Foto Klaus Büttner3 lange Jahre hat es gedauert bis es endlich wieder los geht. Am Samstag den 25. Mai 2014 wurde mit der Abhaltung des 1. Ausmarsches das Schützenfest des Heimat. und Schützenvereins eingeläutet. Ausmarsch bedeutet in erster Linie, üben, üben, üben. 3 Jahre Abstinenz bedeutet die Truppe muß in Form gebracht werden, und " allein " das ist das Ziel. Körperliche, und geistige Ertüchtigung. Um 18 Uhr versammelten sich alle Schützen am Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Hullern um dem Oberst Heinz Rips zu zeigen das immer noch "parodiert" werden kann. König Wille III und Königin Maria IV freuten sich um die zahlreiche Teilnahme. Nach dem ersten antreten ging es dann in einzelnen Basislager der Schützen um hart gedrillt zu werden. Disziplin war alles. Abschließend wurde dann am Standort des 1. Ausmarsches bei der Feuerwehr das gesellige geübt und damit war ein erfolgreicher Übungsabend zu ende gegangen. Bilder in der Galerie, Video zum ersten Ausmarsch
Der nächste Ausmarsch, der 2. für das Schützenfest 2014 findet am Samstag den 31. Mai 2014 um 18 Uhr ab Hof Pötter statt, direkt beim König Willi III. Wir sehen uns.
Foto:Marco Karch pixelio.deStuttgart, 23. Mai 2014. Mal geht es um zu laute Partymusik, mal um Grundstücksgrenzen, oder um Katzenkot: Ärger mit den Nachbarn gehört vielerorts zum Alltag. Das Magazin Reader’s Digest gibt in seiner Juni-Ausgabe viele Tipps, wie sich Nachbarschaftsstreitigkeiten vermeiden lassen, auf welche Gesetze und Regelungen man sich berufen kann und was zumutbar ist. Aus Sicht von Alexander Wiech vom Bundesverband Haus & Grund Deutschland sollte die Grundregel im nachbarschaftlichen Verhältnis aber stets lauten: „Das erste Gebot lautet Rücksichtnahme. Das zweite Gebot lautet: Üben Sie Toleranz.“
So gilt es als hinnehmbar, den Kot von Nachbars Katze aus dem eigenen Garten zu entfernen, wenn sich die Menge in Maßen hält. Die Hinterlassenschaften von drei Katzen zu beseitigen, seien dem Nachbarn hingegen nicht zuzumuten, so das Amtsgericht Neu-Ulm. Anderes Beispiel: Selbst wenn der Hausbesitzer ein Heer von Gartenzwergen bei sich aufstellt, ist der Nachbar machtlos. Das Einschreiten ist erst dann zulässig, wenn die Zwerge dem Nachbarn den Stinkefinger oder den nackten Hintern entgegen strecken. Und, auch das muss man wissen: Wer sich daran stört, dass der Nachbar stets seine Wäsche auf dem Balkon trocknet, ist machtlos – die Gerichte sehen darin „keine ästhetische Beeinträchtigung“ der Hausfassade.
Ein immer wieder kehrender Streit dreht sich um die Frage, inwieweit man akzeptieren muss, dass die Bäume des Nachbarn über die Grundstücksgrenze wachsen. Bei diesem Thema ist es ratsam, sich über die Nachbarschaftsgesetze zu informieren, die je nach Bundesland ganz unterschiedlich geregelt sind. Während es in Österreich solche Regelungen nicht gibt, sollte man in Deutschland zumindest beim Pflanzen von neuen Bäumen und Sträuchern die geltenden Abstandsregeln zum Nachbargrundstück beachten. Schwere, überhängende oder gar bereits abgestorbene Äste, die nebenan die Gartenmauer beschädigen oder dort gar Menschenleben gefährden könnten, müssen auf jeden Fall entfernt werden. Wer dafür die Motorsäge braucht oder gleich noch den Rasen mähen will, sollte dies wochentags zwischen 7 und 20 Uhr tun, an Sonn- und Feiertagen müssen solche Geräte hingegen pausieren.
Und wie steht es mit der nächsten Grillparty und dem damit verbundenen Rauch? Das Landgericht München wies die Klage zweier Hauseigentümer ab, die ihrem Nachbarn das Grillen untersagen wollten, nachdem er von Mai bis August bereits 16 Mal gegrillt hatte. Heikel könnte es werden, wenn die Party bis weit in die Nacht durch Lärm und laute Musik ausartet, immerhin gilt in Deutschland die gesetzlich geschützte Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr. „Um zu vermeiden, dass sich die Nachbarn beschweren, warnen Sie sie am besten ein bis zwei Tage vor, wenn Sie eine Grillparty planen“, rät Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus & Grund in der neuen Ausgabe des Magazins Reader’s Digest. Rücksicht sollte man übrigens auch beim Thema Rauchen üben – also die Zigarette nicht unbedingt neben dem Schlafzimmerfenster der Nachbarwohnung qualmen.
Die Juni-Ausgabe von Reader’s Digest Deutschland ist ab 26. Mai an zentralen Kiosken erhältlich.
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