Die Firma Windpark Antrup GmbH & Co.KG, Bremen, hatte im November 2019 beim Kreis Recklinghausen die Errichtung von zwei Windenergieanlagen östlich von Hullern beantragt. Der Versuch der Stadt Haltern am See, den Bau durch eine Aufschiebung vorerst zu verhindern, ist jetzt durch die Ablehnung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) endgültig gescheitert. Nun könnte die Firma jederzeit mit dem Bau beginnen - wenn auch mit dem Risiko des Rückbaus, falls die eigentliche Klage gegen die Errichtung für die Stadt erfolgreich verläuft.
Zur Vorgeschichte
Im Sommer 2020 hatte die Stadt ihr gemeindliches Einvernehmen für die Windenergieanlagen versagt und die Zurückstellung des Genehmigungsverfahrens beantragt. Daraufhin hat der Kreis im Januar 2021 die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens gegen die Errichtung der Anlagen ersetzt und den Zurückstellungsantrag abgelehnt. Im März 2021 erteilte der Kreis Recklinghausen dann für die beiden Windenergieanlagen die Genehmigungen. Gegen die vorgenannten Entscheidungen hat die Stadt beim Oberverwaltungsgericht Klage erhoben. Über diese Klagen hat das Oberverwaltungsgericht noch nicht entschieden.
Was nun entschieden wurde
Das Oberverwaltungsgericht hat jetzt endgültig festgelegt, dass mit dem Bau der beiden Windenergieanlagen jederzeit begonnen werden darf. Das heißt, obwohl noch nicht über die eigentlichen Klagen (gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens, der Zurückstellung und die Errichtung) entschieden ist, könnte schon mit dem Bau der Windräder begonnen und diese in der Folge auch betrieben werden. Grundlage dafür ist das neue Investitionsbeschleunigungsgesetz, das seit Dezember 2020 besteht. Es besagt, dass Klagen gegen die Genehmigung von Windkraftanlagen keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Eigentlich sollten mit den zusätzlich erhobenen Eilanträgen alle Chancen gewahrt bleiben, um den Bau noch rechtzeitig zu verhindern.
Begründung der Ablehnung
Die, seit heute vorliegenden, Beschlüsse gegen eine Aufschiebungsoption begründet das Oberverwaltungsgericht mit eben dieser neuen Gesetzesänderung. Der Gesetzgeber habe gerade gewollt, dass Investitionen und damit auch der Bau von Windenergieanlagen beschleunigt werden und andererseits keine irreparablen Beeinträchtigungen für die Bauherrin entstehen. Laut Oberverwaltungsgericht müssten die Windenergieanlagen aber bei einer endgültigen Entscheidung über die Klagen auch wieder zurückgebaut werden, wenn die Stadt letztlich beim OVG Recht bekäme.Ausblick
Erfahrungsgemäß ist davon auszugehen, dass mit einer ersten Entscheidung des OVG durchaus noch ein halbes Jahr oder mehr verstreicht. In dieser Zeit könnte die Firma Windpark Antrup GmbH & Co.KG nun schon mit dem Bau beginnen und die Windräder betreiben. Allerdings würde dieser Schritt vor einer Entscheidung der Hauptklage auch ein entsprechendes finanzielles Risiko für die Firma bedeuten, da gegebenenfalls ein Rückbau notwendig werden könnte. Wie die Firma sich entscheidet, bleibt abzuwarten.
Einschätzung der Stadt„
Wir hätten uns im Hinblick auf eine ergebnisoffene Konzentrationszonenplanung gewünscht, dass keine zwischenzeitlichen Fakten geschaffen werden, auch nicht mit diesen Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichtes“, sagt Baudezernent Siegfried Schweigmann.
Die Fußgängerwege in unmittelbarer Nähe zum Friedhof in Hullern sind gerade erst mit elf Tonnen neuem Schotter und einer Tonne Deckschichtmaterial versehen worden. Vom Markenweg zwischen Dorf und Hof Kemper/Fry können Bürgerinnen und Bürger nun außerdem bequem den Friedhof erreichen, da hier eine zweite Eingangssituation mit neuem Tor entstanden ist. Seit dem Winter steht der neue Zaun mit Tor im hinteren Bereich des Friedhofs. Durch die Arbeiten an den Wegen ist das Tor nun komplett angebunden und fügt sich harmonisch in das Wegenetz ein. Das Team des Baubetriebshof war eine Woche vor Ort im Einsatz, um ein stimmiges Gesamtbild zu schaffen. Der Vorschlag für die Neuerungen rund um den Hullerner Friedhof stammen von den Ortsunionen CDU und WGH, die sich gemeinsam für ihr Dorf stark gemacht haben. Ulrich Bäther (CDU) und Dr. Heinz-Werner Vißmann (WGH) trafen sich mit Bürgermeister Andreas Stegemann für eine Ortsbegehung. „Wir können nur lobend hervorheben, wie schnell und reibungslos die Zusammenarbeit mit der Verwaltung funktioniert hat“, sind sich die beiden Ratsmitglieder einig.
Jürgen Chmielek, Chefredakteur der Zeitung für "Ältere Bürger, Sprachrohr" schreibt zum Erscheinen dieser Ausgabe:
"Liebe Leserinnen und Leser,
mittlerweile hat sich die Zeit mit der Pandemie und den verschiedenen Lockdowns gejährt. Ob der Sommer und der Rest des Jahres endlich wieder ‚normal‘ verlaufen? Wir alle wünschen uns mehr als je zuvor, wieder mehr Menschen treffen zu können als es bislang erlaubt war. Wir wollen mit Freunden grillen, lachen und die Zukunft planen.Wir hoffen alle, dass es mit dem Impfen erfolgreich weitergeht. Alle Menschen, Alt und Jung, sollen die Chance haben, durch den Impfschutz wieder am Alltagsleben teilhaben zu dürfen.Ich freue mich darauf, endlich wieder meine Kinder und Enkel in den Arm nehmen zu dürfen ohne Angst einer möglichen beidseitigen Ansteckung.Rückblick auf den Frühling: Wir haben einen neuen Seniorenbeirat. Darüber berichten wir auf den Seiten 3. Auch unsere Seniorenvertretung wünscht sich für den Sommer, wieder für alle Menschen präsent sein zu dürfen. Videokonferenzen können zwar überbrücken, ersetzen aber keine echten Treffen. Auch sollen die so beliebten Jahreszeiten-Cafés wieder stattfinden. Themen gibt es schon einige.Darüber hinaus plant der Seniorenbeirat wie in den letzten Jahren, Rollatoren zu prüfen und die Altenheime zu besuchen.Jetzt wünschen wir, die Sprachrohr-Autoren*innen und ich, allen einen schönen, warmen – nicht zu heißen – Sommer.
Aber, bleiben oder werden Sie erst einmal gesund!"
Foto: Klaus BüttnerDer Frühling lockt die Menschen in die Gärten und die Grünen Tonnen werden fleißig mit Gartenabfällen befüllt. Leider finden sich darin immer wieder auch solche Abfälle, die gar nicht in die Grüne Tonne gehören. Je gründlicher jeder darauf achtet, Störstoffe in den Grünen Tonnen zu vermeiden, desto erfolgreicher können die Grünabfälle verwertet werden. Bei den letzten Leerungen ist festgestellt worden, dass unter anderem Holzabfälle, Blumenübertöpfe, Hundekotbeutel, Glas, Essensreste, Papier, Pappe, Plastiktüten oder sogar Teile von Gartenzäunen in den Tonnen gesammelt wurden. Die Stadtverwaltung bittet darum, lediglich kompostierbare Grünabfälle wie Strauchschnitt, Rasenschnitt, Laub und verwelkte Blumen in der Grünen Tonne zu entsorgen. Nur so kann eine ordnungsgemäße Verwertung gewährleistet werden. Durch Vergärung der Grünabfälle entsteht Biogas, das zur Stromerzeugung genutzt wird. Bei der Kompostierung werden Kompost und Substrate hergestellt, die dafür sorgen, dass Pflanzen gut wachsen und toll blühen. Von gut sortiertem Müll profitieren also alle - die Umwelt und die Endverbraucher. Falsch befüllte Gefäße können zukünftig nicht mehr geleert werden. Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft gerne zur Verfügung
Foto:Klaus BüttnerMit dem PSD NachwuchsPreis unterstützt die PSD Bank Westfalen-Lippe eG in diesem Jahr erneut Projekte, die sich für den Nachwuchs in Kitas und Kindergärten engagieren. Hier wird der Grundstein für das Erleben von Gemeinschaft, das Entdecken musikalischer und kreativer Stärken oder die Verantwortung für die Umwelt erlernt.Das Besondere am PSD NachwuchsPreis? Die Besucher der Wettbewerbsseite können im Rahmen einer Online-Abstimmung über die Vergabe von 19.000 Euro mitentscheiden!
Der Förderverein des St. Andreas Kindergartens hat sich beim PSD Nachwuchspreis beworben und benötigt nun Stimmen um ein Preidgeld zu bekommen. Es kann täglich abgestimmt werden.
https://www.psd-nachwuchspreis.de/projekte/60745af76feb87211be5d3a3
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