Heimat- und Schützenverein Hullern e.V.
|
|
Informationen |
|
Sinn und Zweck des Schützenwesens |
|
Pflege traditionellen Brauchtums wie es die Schützenstatuten vorgeben. Mit anderen Vereinen und Organisationen überlieferte Traditionen wahren und fördern. Unterstützung von Projekten und Aktionen, um die Dorfgemeinschaft zu fördern. Ausrichtung von Festen und Veranstaltungen mit dem Ziel, die Gruppen der Bevölkerung einander näher zu bringen und so zu einem besseren Miteinander beizutragen. |
|
Fest- und Veranstaltungskalender |
|
- Schützenfest alle drei Jahre zu folgenden Konditionen.
3 Ausmärsche ( in den drei Wochen vor dem Schützenfest ) 3 Festtage ( Freitag, Samstag, Sonntag ) mit freiem Eintritt für: Vereinsmitglied plus Partner Kaffetrinken der Frauen Kinderbelustigung Biermarken
- Schützenfestnachfeier ( im Jahr nach dem Schützenfest )
- Maigang
- Pokalschießen ( Mannschaften und Einzel ) um Mannschaftspokal und Schützenschnur
- Teilnahme an den Schützenfesten in den Nachbargemeinden ( Abordnungen )
|
|
Regelung der Mitgliedschaft |
|
Feste Mitgliedschaft verschafft Klarheit über Mitgliederzahl und ermöglicht daher eine vorausschauende Planung. Jährliche Beitragszahlungen sichern einen kontinuierlichen Kassenstand und vereinfachen die Abwicklung der Vereinsgeschäfte |
|
Beitragsregelung |
|
1. Jugendliche von 16 bis 21 Jahren
|
12,50 € |
2. Erwachsene ab 22 Jahre |
25,00 € |
3. Beitragszahlung unmittelbar vor dem Schützenfest für die zurückliegenden bzw. anteilig zurückliegenden (1-3) Jahre |
75,00 € |
Die Beiträge werden per Lastschriftverfahren (SEPA, ab vorauss. April 2014) erhoben. Ohne Lastschriftverfahren erhöht sich der Beitrag um 5,00 € jährlich . |
|
Zahlungstermine: |
|
1. Vereinsbeitrag am 15. April eines jeden Jahres, im Voraus fällig 2. Differenzbeiträge zum gesamt Mitgliedsbeitrag z.Z. 75,- € werden im Folgemonat des Beitritts eingezogen 3. Sonstige Beträge / Umlagen, werden bis zum 15. eines Monats eingezogen
„Bei der Verarbeitung Ihrer Daten beachtet der Heimat- und Schützenverein Hullern e.V. u.a. die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung. Wir nutzen Ihre Daten zur u.a. für die Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses. Die Datenschutzgrundverordnung regelt auch Ihre Rechte, u.a. das Beschwerderecht bei uns und bei der Datenschutzaufsichtsbehörde.„Bei der Verarbeitung Ihrer Daten beachtet der Heimat- und Schützenverein Hullern e.V. u.a. die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung. Wir nutzen Ihre Daten zur u.a. für die Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses. Die Datenschutzgrundverordnung regelt auch Ihre Rechte, u.a. das Beschwerderecht bei uns und bei der Datenschutzaufsichtsbehörde.Ausführliche Informationen finden Sie unter hullern.de/ link zum Dokument [2018-10-10_HuSV_Informationspflichten_Art_13_14_DSGVO]Sie können diese auch unter der Telefonnummer 02364 / 168358 und per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! als Ausdruck anfordern.“
|
|
Der Vorstand |
Aufnahmeantrag
Informationsblatt zur DSGVO
|