Berlin - Mit dem heutigen Beschluss zur Novelle der Düngeverordnung im Bundesrat kommt eine mehrjährige und schwierige Debatte um das Düngerecht zum Abschluss.
Wesentliche Eckpunkte des neuen Düngerechts sind.:
- Bei der Düngebedarfsermittlung sind jetzt auch Gärreste aus Biogasanlagen zu berücksichtigen;
- Verlängerung der Zeiträume, in denen keine stickstoffhaltigen Düngemittel aufgebracht werden dürfen;
- Die Düngebedarfsermittlung muss exakt durchgeführt und genauer und schriftlich dokumentiert werden. Der so ermittelte Stickstoffbedarf für eine Fläche darf nicht überschritten werden (flexible Stickstoff-Obergrenze).
- neue Anforderungen an die Gülleausbringungstechnik, um in erster Linie Ammoniakemissionen in die Umwelt zu reduzieren.
Außerdem werden die Länder ermächtigt, für besonders nitrat- und phosphatbelastete Gebiete mindestens drei von 14 bundesweit vorgegebenen Maßnahmen zur Nährstoffreduzierung festzulegen.
Was jetzt noch fehlt ist die Stoffstrom-Verordnung zur Bilanzierung der Nährstoffströme im Betrieb. Sie muss in einer gesonderten Verordnung bis Ende des Jahres umgesetzt werden.
Die Verabschiedung der Düngeverordnung im Bundesrat löste unterschiedliche Reaktionen aus. Weiter